Die Stadt Essen führt die Bezahlkarte für Asylbewerber*innen ein. Grundlage ist eine Änderung des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Bezahlkartenverordnung des Landes. Mit der Einführung setzt die Stadt die landesweiten Vorgaben um. Der Start erfolgt schrittweise ab Juli 2026. Aktuell erfolgen die Abstimmungen mit dem Anbieter der Bezahlkarte.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt werden. Sie kann wie eine normale Zahlungskarte im Einzelhandel und online eingesetzt werden. Überweisungen und Online-Banking sind möglich, eine Nutzung im Ausland ist jedoch ausgeschlossen. Zudem sind bestimmte Ausgaben – etwa für Glücksspiel, Geldtransfers ins Ausland oder sexuelle Dienstleistungen – gesperrt.
Monatlich können standardmäßig bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. In begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei Mehrbedarfen, kann dieser Betrag erhöht werden. Die Höhe der Leistungen selbst ändert sich durch die Einführung der Bezahlkarte nicht.
Warum führt die Stadt die Karte jetzt ein?
Die Einführung erfolgt auf Grundlage der Bezahlkartenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Auszahlung von Leistungen landesweit zu vereinheitlichen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Nachdem die Bezahlkarte bereits in den Landeseinrichtungen eingeführt wurde, erfolgt nun schrittweise die Umsetzung in den Kommunen.
Wer bekommt eine Karte und wann?
Zunächst erhalten Leistungsberechtigte nach dem § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, eine Bezahlkarte. Dafür wurden 31 Termine vereinbart, an denen 32 Bezahlkarten an volljährige Personen ausgegeben werden.
Im zweiten Schritt folgt die Ausgabe an Leistungsberechtigte nach dem § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, die in eigenen Wohnungen wohnen. Hierfür werden 95 weitere Termine vereinbart und 108 Bezahlkarten ausgegeben.
Die Einführung für alle Grundleistungsbeziehenden soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Diese erste Einführungsphase betrifft in Essen 126 Leistungsfälle mit insgesamt 211 Personen, darunter 140 Erwachsene und 71 Kinder, wobei minderjährige Personen ihre Leistungen auf eine Bezahlkarte eines erwachsenen Erziehungsberechtigten, mit dem sie zusammenleben, erhalten. Falls minderjährige Personen nicht mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten zusammenleben, erhalten sie eine eigene Bezahlkarte.
Für Personen, die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist die Einführung der Bezahlkarte im Jahr 2027 vorgesehen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0810/2026/5 .
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