Wer erstmals im Lebensmittelbereich tätig werden möchte, benötigt gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor Arbeitsbeginn eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt. Die Stadt Essen bietet die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung ab sofort auch online an. Bürger*innen können die Belehrung damit ortsunabhängig absolvieren.
An wen richtet sich die Belehrung?
Der Service richtet sich unter anderem an Beschäftigte in Gastronomie, Gemeinschaftseinrichtungen, Küchen, Lebensmittelbetrieben sowie Personen mit direktem oder indirektem Kontakt zu leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse oder Eiprodukten.
Wie funktioniert die Online-Belehrung?
Für eine Online-Belehrung ist eine Authentifizierung über die Serviceportale "Bund ID" oder "Mein Unternehmenskonto" erforderlich. Die Belehrung erfolgt über ein Lehr- und Informationsvideo, im Anschluss an das Video steht die Bescheinigung direkt zum Download bereit. Die Belehrung kann über diesen Link gestartet werden: www.essen.de/start-onlinebelehrung . Die Gebühr beträgt 25 Euro. Zur Verfügung stehen die Zahlungsmöglichkeiten Giropay, Kreditkarte und PayPal.
Hinweis bei Gebührenbefreiung
Sofern eine Gebührenbefreiung möglich ist, beispielsweise für ehrenamtlich tätige Personen, muss die Belehrung in Präsenz durchgeführt werden. Gleiches gilt bei minderjährigen Teilnehmenden, hier ist zusätzlich eine unterschriebene Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Weitere Informationen zur Belehrung nach S 43 IfSG finden Interessierte unter www.essen.de/service-belehrung .
Zum Hintergrund
Bestimmte Krankheitserreger können sich in Lebensmitteln wie Fleisch, Geflügel, Milchprodukten, Eierspeisen oder Speiseeis besonders leicht vermehren und zu Lebensmittelinfektionen oder Vergiftungen führen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.
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