Die Stadt Essen führt im Sommer 2026 erneut verstärkte Überprüfungen von Hundehaltungen im Essener Stadtgebiet durch. Die Schwerpunktaktion erfolgt gemeinsam durch das Stadtsteueramt und das Ordnungsamt der Stadt Essen. Ziel ist es, sowohl die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hundesteuer als auch die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben nach dem Landeshundegesetz NRW zu überprüfen.
Derzeit sind in Essen rund 27.000 Hunde steuerlich angemeldet. Die überwiegende Mehrheit der Hundehalter*innen kommt ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nach. Die Kontrollen dienen daher auch der Gleichbehandlung aller ehrlichen Steuerpflichtigen.
Die Maßnahmen finden insbesondere in Grünanlagen, Parks, Waldgebieten sowie in ausgewählten Wohnquartieren statt. Die Schwerpunktaktion knüpft an frühere Überprüfungen an und soll dazu beitragen, die Vollständigkeit des Hundebestandes im Stadtgebiet sicherzustellen. Weiterhin plant die Stadt Kontrollen der Hundeanmeldepflicht durch den kommunalen Ordnungsdienst zwar sporadisch, dafür allerdings dauerhaft durchzuführen.
Vierwöchige Nachmeldefrist
Bis zum Beginn der Schwerpunktkontrollen räumt die Stadt Essen Hundehalterinnen*Hundehaltern die Möglichkeit ein, bislang nicht angemeldete Hunde freiwillig nachzumelden. In diesen Fällen wird von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgesehen. Die Stadt Essen setzt dabei bewusst zunächst auf Information und freiwillige Nachmeldung, bevor die Schwerpunktkontrollen beginnen.
Wichtige Hinweise für Hundehalter*innen
Im Rahmen der Aktionen werden nicht nur die steuerliche Anmeldung von Hunden, sondern auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW überprüft. Dies betrifft insbesondere große Hunde, Hunde bestimmter Rassen sowie gefährliche Hunde.
Die Stadt Essen weist darauf hin, dass Hunde grundsätzlich beim Stadtsteueramt zur Hundesteuer anzumelden sind. Darüber hinaus bestehen in bestimmten Fällen zusätzliche Anzeige- oder Erlaubnispflichten beim Ordnungsamt. Dies betrifft insbesondere:
Hierzu gehören je nach Hundeart insbesondere der Nachweis der Sachkunde, einer Haftpflichtversiche-rung, der Mikrochipkennzeichnung sowie gegebenenfalls einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
Nachweis der Hundesteuer bei Kontrollen
Seit Anfang 2026 setzt die Stadt Essen auf die digitale Hundesteuermarke. Diese ersetzt die bisherigen Metallmarken und dient im Rahmen der Kontrollen als moderner Nachweis der steuerlichen Anmeldung.
Der Nachweis kann insbesondere erfolgen durch:
Ein entsprechender Nachweis muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können. Die digitale Marke enthält einen QR-Code, über den die erforderlichen Daten zur Überprüfung der Hundesteuerpflicht aufgerufen werden können.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung
Es wird empfohlen, die steuerliche Anmeldung eines Hundes digital vorzunehmen. Hierfür steht der entsprechende Dienst im Service-Portal der Stadt Essen zur Verfügung. Weitere Informationen sowie der Online-Dienst zur Hundeanmeldung sind unter www.essen.de/hundesteuer abrufbar.
Die Stadt Essen bittet daher alle Hundehalter*innen, ihre Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls bestehende Meldepflichten innerhalb der genannten Frist nachzuholen.
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