Neue Grundschule im Moltkeviertel und befristeter Teilstandort für die Pestalozzi-Schule

Entscheidung im Rat der Stadt Essen

08.07.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zum Schuljahr 2027/2028 entsteht im Moltkeviertel eine neue städtische Grundschule mit zunächst zwei Zügen.
  • Das Schulgebäude wird übergangsweise auch als Teilstandort der Pestalozzi-Schule genutzt, um zusätzliche Förderschulplätze zu schaffen.
  • Das umgebaute Gebäude erhält unter anderem eine Sporthalle, Mensa, barrierefreie Ausstattung sowie moderne Unterrichts- und Betreuungsräume.

Zum Schuljahr 2027/2028 soll eine neue Grundschule im Moltkeviertel gegründet und gleichzeitig ein befristeter Teilstandort der Pestalozzi-Schule im selben Gebäude eingerichtet werden. Die entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen hat der Rat der Stadt Essen in seiner heutigen (08.07.) Sitzung entschieden.

Die neue Grundschule soll zum 1. August 2027 ihren Betrieb aufnehmen und zunächst zweizügig starten. Sie entsteht in einem derzeit umgebauten Gebäude an der Moltkestraße 31–33. Das Schulgebäude bietet langfristig Platz für eine vierzügige Grundschule. Da aktuell jedoch zusätzlicher Raum für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigt wird, wird das Gebäude zunächst gemeinsam von einer Grund- und einer Förderschule genutzt.

Was ist allgemein geplant?

Geplant ist die Gründung einer neuen städtischen Grundschule im Moltkeviertel zum Schuljahr 2027/2028. Die neue Grundschule soll zum 1. August 2027 ihren Betrieb aufnehmen und zunächst zweizügig starten.

Was ist für die Grundschule Moltkestraße geplant?

Das ehemalige Bundesbankgebäude an der Moltkestraße wird umfassend umgebaut, erweitert und aufgestockt. Geplant sind unter anderem:

  • eine neue Sporthalle anstelle der bisherigen Tiefgarage,
  • ein Bewegungsraum im ehemaligen Tresorbereich,
  • eine Mensa und Verwaltungsräume,
  • moderne Unterrichtscluster mit Klassen-, Betreuungs- und Gruppenräumen,
  • vollständig barrierefreie Ausstattung mit Aufzug, barrierefreien Sanitäranlagen und Pflegemöglichkeit.

Die gemeinsame Nutzung von Mensa, Verwaltung und Sporthalle durch Grund- und Förderschule ist vorgesehen. Die neue Grundschule soll insbesondere den steigenden Bedarf an Schulplätzen im Großraum Rüttenscheid decken, der unter anderem durch Wohnungsneubau und den Andrang aus anliegenden Stadtteilen entstanden ist.

Warum wird das Gebäude auch Teilstandort für die Pestalozzi-Schule?

Die Essener Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung verzeichnen seit Jahren stark steigende Schülerzahlen. Für eine vierte Förderschule besteht bereits ein festgestellter Bedarf, sie konnte bislang jedoch noch nicht realisiert werden.

Da das neue Schulgebäude zunächst nicht vollständig von der Grundschule benötigt wird und sich nur rund zwei Kilometer vom Hauptstandort der Pestalozzi-Schule entfernt befindet, sollen die freien Kapazitäten übergangsweise genutzt werden. Dadurch können zusätzliche Klassen eingerichtet und die bestehenden Förderschulen entlastet werden, bis eine neue Förderschule geschaffen ist.

Was ist für den Teilstandort geplant?

Der Teilstandort ist ausschließlich als Übergangslösung vorgesehen. Er bleibt organisatorisch Teil der Pestalozzi-Schule, deren Hauptstandort unverändert bestehen bleibt.

Die Förderschule erhält eine eigene Etage im Gebäude. Dort können bis zu zehn Förderschulklassen unterrichtet werden. Die räumliche Gestaltung ermöglicht kurze Wege, individuelle Förderung, inklusives Lernen sowie die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams.

Welche Finanzierungen sind nötig?

Für die Erstausstattung der neuen Grundschule und des Teilstandorts werden investive Mittel in Höhe von 700.000 Euro für Mobiliar und digitale Ausstattung benötigt. Davon entfallen:

  • 600.000 Euro auf Mobiliar,
  • 100.000 Euro auf digitale Präsentationstechnik und IT-Ausstattung.

Hinzu kommen unter anderem:

  • 3.000 Euro für die Erstausstattung der Verwaltung,
  • laufende IT-Kosten von jährlich 6.500 Euro für die Grundschule und 5.500 Euro für den Teilstandort,
  • zusätzliches Personal für Schulsekretariat und Hausmeisterdienst und
  • voraussichtlich weitere Kosten für die Schülerbeförderung im fünfstelligen Bereich.

Was sind die nächsten Schritte?

Nach der politischen Beschlussfassung soll zunächst das Verfahren zur Festlegung der Schulart der neuen Grundschule durchgeführt werden. Anschließend beantragt die Stadt die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Nach Aufnahme des Schulbetriebs entscheidet später die Schulkonferenz über den endgültigen Namen der neuen Grundschule.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Vorlage 1078/2026/4

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