Wie der Kulturausschuss in seiner heutigen Sitzung (02.09.) zur Kenntnis genommen hat, sind die Planungen für die Generalsanierung des denkmalgeschützten Schloß Borbeck weiter vorangeschritten. Gleichzeitig haben vertiefte Untersuchungen der historischen Bausubstanz zusätzliche Schäden sichtbar gemacht. Die Sanierung wird daher umfangreicher als zunächst angenommen.
Betroffen sind vor allem die Zwischendecken und der historische Dachstuhl. Die Zwischendecke zwischen Erd- und erstem Obergeschoss ist statisch überlastet. Zudem haben frühere, teilweise unsachgemäße Eingriffe den Dachstuhl geschwächt. Ob die betroffene Decke saniert oder erneuert werden muss, wird derzeit geprüft. Auch Mauerwerk, Dach, Terrasse, Außenbereich und technische Anlagen weisen Sanierungsbedarfe auf.
Wie soll der neue Zugang zum Park aussehen?
Ein zusätzlicher Zugang zum Park an der West- oder Südseite des Schlosses lässt sich aus funktionalen und denkmalpflegerischen Gründen nicht umsetzen. Stattdessen ist ein barrierefreier Zugang über die Teichterrasse vorgesehen. Ein neuer Baukörper soll über eine Brücke mit dem Park verbunden werden. Gleichzeitig entstehen dort zusätzliche Flächen für die Haustechnik und ein weiterer barrierefreier Flucht- und Rettungsweg.
Wird es weiterhin Gastronomie im Schloß Borbeck geben?
Eine dauerhafte Tagesgastronomie mit Einbeziehung der Teichterrasse kann wegen des gestiegenen Platzbedarfs für die technische Gebäudeausrüstung nicht realisiert werden. Möglich bleibt eine Veranstaltungsgastronomie. Zwei bislang gastronomisch genutzte Räume im Untergeschoss können dadurch künftig für die pädagogische Arbeit des Kulturzentrums genutzt werden.
Mit welchen Einschränkungen müssen Besucher*innen rechnen?
Die Sanierung wird Auswirkungen auf den Betrieb und die Nutzung des Schlossumfelds haben. Die Verwaltung sowie das Kulturamt bevorzugen eine Baustelleneinrichtung, bei der Teile des Schlossparks für die Baustellenlogistik genutzt werden. Dadurch wäre das Wirtschaftsgebäude besser erreichbar und die Barrierefreiheit weniger eingeschränkt.
Besucherinnen*Besucher müssen dennoch mit Einschränkungen rechnen. Parkflächen werden vorübergehend für Container, Baustellenverkehr und Krane benötigt. Unter anderem ist auch der Biergarten betroffen. Die Teichentschlammung erfordert zusätzlich über längere Zeit eine Nutzung der teichseitigen Grünfläche.
Der Traubetrieb im Schloß Borbeck wird während der Sanierung ruhen, da Baustellenlärm, Staub und Lieferverkehr die besondere Atmosphäre beeinträchtigen würden.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Vorentwurfsplanung wurde mit dem Denkmalschutz abgestimmt, weitere Planungsziele im Zuge der Leistungsphase 2 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), darunter die Neuorganisation der Flucht und Rettungswegführungen sowie die Entwicklung eines Gastronomiekonzeptes, zudem erreicht. Weitere Untersuchungen sind insbesondere wegen der statischen Probleme erforderlich. Sie verlängern die für eine belastbare Kostenermittlung notwendigen Planungsschritte.
Qualifizierte Förderanträge können gestellt werden, sobald die Planung entsprechend konkretisiert ist. Die dafür erforderliche Kostenberechnung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erwartet, derzeit zum Ende des ersten Quartals 2027. Im Zusammenhang mit dem späteren Bau- und Baubeginnbeschluss soll auch der Bauzeitenplan vorgelegt werden.
Die Stadt Essen will die relevanten Akteurinnen*Akteure vor Ort weiterhin eng in die Planung einbeziehen. Eine erste Informationsveranstaltung hat bereits stattgefunden.
Interessierte finden den Zwischenbericht der Verwaltung zur Generalsanierung von Schloß Borbeck in der Vorlage 0241/2026 .
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