Rat beschließt neue Regeln für das Betteln und Grillen
Entscheidung im Rat der Stadt Essen
16.09.2026
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (16.09.) Sitzung neue Regeln für das Betteln und Grillen in Essen beschlossen. Künftig ist das Betteln im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomien eingeschränkt. Zudem kann das Grillen in ausgewiesenen Grillzonen bei hoher Vegetationsbrandgefahr vorübergehend verboten werden. Mit den neuen Regelungen will die Stadt Konflikte rund um Außengastronomien reduzieren und bei hoher Brandgefahr für mehr Sicherheit sorgen.
Wo ist Betteln künftig verboten?
In einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien ist Betteln künftig verboten. Außerhalb dieses Bereichs bleibt nicht-aggressives Betteln erlaubt. Aggressives und bandenmäßiges Betteln ist bereits grundsätzlich verboten.
Wann gilt ein Grillverbot?
In den ausgewiesenen Grillzonen kann das Grillen bei hoher Gras- und Vegetationsbrandgefahr vorübergehend untersagt werden. Maßgeblich ist der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Ab der Gefahrenstufe 4 gilt das Grillverbot. Außerhalb der ausgewiesenen Grillzonen ist das Grillen im Stadtgebiet bereits grundsätzlich verboten.
Zusätzlich wurden in der heutigen Ratssitzung weitere Ergänzungen eingebracht. Dazu zählen zum Beispiel mögliche Regelungen zur Anzahl von Personen und Grillgeräten und weitere Kontrollen in den Grillzonen sowie die Prüfung eines Anmelde- und Reservierungssystems. Nach der Einbringung werden die politischen Gremien in Kenntnis gesetzt und beteiligt.
Weitere Informationen finden Interessierte im Vorgang 1322/2026/3 sowie im Ergänzungsantrag Vorgang 1548/2026/CDU/SPD .
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