Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der digitalen Hundesteuermarke werden bei Ihnen personen-bezogene Daten im erforderlichen Umfang verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise, mit denen die Stadt Essen für die genannte Verarbeitung ihrer Informations¬pflicht gemäß Art. 13 DS-GVO. Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Datenschutzerklärung der Stadt Essen: https://www.essen.de/datenschutz.de.html.
Datenschutzinformation aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Verwendung einer digitalen Hundesteuermarke zum Nachweis der Hundesteuerpflicht durch Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen
1. Angaben zum Verantwortlichen
| Name | Stadt Essen, Der Oberbürgermeister |
| Anschrift | Rathaus Porscheplatz 45121 Essen |
| E-Mail-Adresse | info@essen.de |
| Verantwortliche Organisationseinheit | Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen |
| Anschrift | Rathaus Porscheplatz 45121 Essen |
| Telefon | +49 201 88-21888 |
| Kontakt | www.essen.de/fibu-kontakt |
2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
| Stabsstelle | Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz |
| Anschrift | Rathaus Porscheplatz 45121 Essen |
| Telefon | +49 201 88 -11005 / -11006 |
| E-Mail-Adresse | datenschutz@essen.de |
| Internet-Adresse | www.essen.de/datenschutzbeauftragte |
3. Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
a) Zweck der Verarbeitung
Die Stadt Essen verarbeitet Ihre Daten zur Erhebung und ggf. Beitreibung der Hundesteuer. Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 29b ff. Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Stadt Essen.
b) Art der verarbeiteten Daten
Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:
Die Stadt Essen verarbeitet zu den o.g. Zwecken Ihre Identifikations- und Kommunikationsdaten, wie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse sowie die zur Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer erforderlichen Daten wie Anzahl, Rasse und Größe der angemeldeten Hunde, Beginn und Ende der Hundehaltung.
c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 29b ff. Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Stadt Essen.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die wir für die unter Ziffer 3 a) aufgeführten Zwecke verarbeiten, wer¬den nur weitergeleitet, wenn der Zweck die Übermittlung rechtfertigt und eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vorliegt. Zur Abwicklung von Zahlungen erhält die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen Ihre Daten. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z.B. Rechtsamt oder Rechnungsprüfungsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Die Fachanwendung, das Serviceportal, Onlineformulare sowie die digitale Hundesteuermarke in Form von verschlüsselten Wallet-Dateien werden beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.
Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen,
E-Mailadresse: info@esh.essen.de
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung erhalten die Hersteller der zuvor genannten Softwareprodukte ggf. Zugriff auf die personenbezogenen Daten. Diese werden nur nach unserer Weisung tätig und wurden i.S.v. Art. 28 DS-GVO vertraglich dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation im Sinne der Art. 44 ff DS-GVO erfolgt nicht.
5. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Dies sind regelmäßig 10 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres der letzten Steuerfestsetzung.
Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unter¬lagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sie haben das Recht unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
- Sie haben das Recht Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DS-GVO.
- Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DS-GVO).
- Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DS-GVO)
- Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis 14 des Datenschutz¬gesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
7. Erforderlichkeit oder Verpflichtung personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus §§ 90 u. 93 i. V. m. AO, teilweise i. V. m. § 12 KAG NRW.
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Gemäß Art. 77 DS-GVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder ge¬richtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstößt.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Essen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz oder Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an die Finanzbuchhaltung und das Stadtsteueramt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. Die Kontaktdaten ergeben sich aus den Ziffern 1 und 2 dieser Datenschutzinformation.
9. Gültigkeit dieser Datenschutzhinweise
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzhinweise insgesamt oder teilweise zu ändern, um sie ggf. an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzhinweise gelten in der letzten durch die Stadt Essen veröffentlichten Fassung.
(Stand: 11/2025)