Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Abteilungen für Grundbesitzabgaben der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes der Stadt Essen

Die Abteilung für Grundbesitzabgaben der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes der Stadt Essen verarbeitet personenbezogene Daten, welche sie in der Regel nicht von Ihnen selbst erhoben hat, sondern aufgrund Ihrer rechtlichen Beziehungen zu anderen Behörden oder Unternehmen übermittelt wurden (Finanzämter, Entsorgungsbetriebe, Stadtwerke). Beachten Sie bitte die folgenden Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
E-Mail: info@essen.de

vertreten durch:
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
Telefon: +49 201 88-21888
E-Mail: finanzbuchhaltung@essen.de
Internet: www.essen.de/fibu

2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
Telefon: +49 201 88-11005/-11006
E-Mail: datenschutz@essen.de
Internet: www.essen.de/datenschutzbeauftragte

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Stadt Essen erhebt Grundsteuern und Grundbesitzgebühren (Straßenreinigungsgebühr, Schmutzwassergebühr, Restmüllgebühr, Sondernutzungsgebühr, Winterdienstgebühr, Schlammabfuhrgebühr, Kleineinleiterabgabe, Bioabfallgebühr und Niederschlagswassergebühr), gemäß dem Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern, dem Grundsteuergesetz (GrStG), dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO) sowie der/den jeweils gültige/-n Hebesatz- und Gebührensatzungen der Stadt Essen (Entwässerungsabgabensatzung, Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und Sondernutzungssatzung).

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuern und Grundbesitzgebühren durch die Stadt Essen erforderlich.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSG NRW), § 29b ff. Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

4. Kategorien personenbezogener Daten

Bei den gespeicherten personenbezogenen Daten handelt es sich zum einen um Daten zur Person, die der Kommunikation und Bekanntgabe von Steuerbescheiden dienen (Kommunikationsdaten) also persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie Vor- und Nachname, Adresse, etc. zum anderen um Daten für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Grundbesitzabgaben, die Inhalte der Steuermessbescheide der Finanzverwaltung gemäß § 184 AO, wie Eigentümer, Einheitswertnummer, Grundstückswert, etc. Bankverbindungen, die für die Realisierung städtischer Ansprüche oder zur organisatorischen Erleichterung von Zahlflüssen (Lastschrifteinzugsermächtigungen) dienen.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Zur Abwicklung von Zahlungen erhält die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen Ihre Daten. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (zum Beispiel Rechtsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

Ihre Daten werden beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.

Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de

Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur dann, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (vergleiche § 31 Abgabenordnung).

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (zum Beispiel Amtshilfeersuchen).

6. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Die Abteilung für Grundbesitzabgaben der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes der Stadt Essen speichert die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.

So sieht § 147 AO für die Aufbewahrung von Unterlagen grundsätzlich einen Zeitraum von 10 Jahren vor.

Im Rahmen der Datenverarbeitung werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf Grundlage der verarbeiteten personenbezogenen Daten d. h. eine Entscheidungsfindung ohne jegliches menschliche Eingreifen, findet nicht statt.

7. Datenquellen (sofern die Daten nicht bei Ihnen erhoben werden)

Die Abteilung Grundbesitzabgaben der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes der Stadt Essen verarbeiten personenbezogene Daten, die von Ihnen und/oder Ihrem Unternehmen stammen, welche die Stadt Essen in der Regel nicht von Ihnen selbst erhoben haben, sondern von den Finanzverwaltungen oder Unternehmen übermittelt wurden, die aber für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung von Grundbesitzabgaben notwendig sind (Entsorgungsbetriebe, Stadtwerke, Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften).

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes NRW im Einzelfall erfüllt sind.

9. Erforderlichkeit oder Verpflichtung personenbezogene Daten bereitzustellen

Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus §§ 90 u. 93 i. V. m. AO, teilweise i. V. m. § 12 KAG NRW.

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Nur für die Grundsteuer

Angaben zum Datenschutzbeauftragten der Finanzbehörden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, Telefon: +49 (0)228 997799-0

E-Mail: redaktion@bfdi.bund.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an die Finanzbuchhaltung und das Stadtsteueramt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen.

Stand (09/2022)

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