Digitale Hundesteuermarke - häufig gestellte Fragen (FAQ)

Algemeines zur Umstellung auf die Digitale Hundesteuermarke

Was ändert sich?

Die klassische Metallmarke am Halsband wird durch eine digitale Hundesteuermarke ersetzt. Damit entfällt künftig die Ausgabe und das Tragen einer physischen Marke. Jeder Hund bleibt selbstverständlich wie gewohnt bei der Stadt angemeldet und registriert.

Wie funktioniert das?

Auf dem Hundesteuerbescheid, der Anfang Januar 2026 verschickt wird, ist ein QR-Code abgedruckt. Hundehalter:innen können diesen mit ihrem Smartphone (Apple oder Android) scannen. Dadurch wird eine PKS-Datei erstellt, die in der Wallet-App gespeichert werden kann. In der Wallet-App erscheint dann die digitale Hundesteuermarke mit dem Namen des Halters bzw. der Halterin und der Anzahl der angemeldeten Hunde. Die digitale Marke enthält zudem einen eigenen QR-Code, den das Ordnungsamt bei Kontrollen nutzen kann, um die rechtmäßige Besteuerung zu prüfen.

Welche Vorteile gibt es?

  • Kein Verlieren mehr: Es gibt keine Metallmarke mehr, die abfallen oder verloren gehen kann.
  • Immer dabei: Auf dem Smartphone jederzeit griffbereit.
  • Eine digitale Marke für alle im Haushalt gemeldeten Hunde.
  • Teilen möglich: Die Wallet-Datei kann in einem Haushalt auf mehreren Handys installiert werden, sodass auch Familienmitglieder oder beauftragte Personen (z. B. Dogwalker) den Hund rechtssicher ausführen können.
  • Einfach und modern: Das Steuer- und Ordnungsamt kann den QR-Code schnell kontrollieren.
  • Nachhaltig: Weniger Material, weniger Aufwand, weniger Kosten.
  • Mehr Sicherheit für den Hund: Es besteht kein Risiko mehr, dass eine Metallmarke mit der Zeit stumpf oder scharfkantig wird und das Tier verletzt
  • Besserer CO₂-Fußabdruck: Für die digitale Lösung wird kein Aluminium mehr benötigt – das spart Ressourcen und ist umweltfreundlicher.

Was ist wichtig zu wissen?

Hundehalter:innen müssen ihren Hund weiterhin anmelden und abmelden. Die Hundesteuerpflicht bleibt unverändert bestehen. Mit der Einführung entfällt die Beantragung einer Ersatzmarke, da es diese künftig nicht mehr geben wird. Sollte die Wallet-Datei oder der QR-Code verloren gehen, können sie jederzeit erneut über den vorliegenden Steuerbescheid hergestellt werden. Liegt der Steuerbescheid nicht mehr vor, muss beim Steueramt ein neuer Bescheid angefordert werden.

Und was, wenn ich die digitale Marke nicht auf mein Handy laden kann oder möchte?

Kein Problem, es gibt einfache Alternativen:

  • Man kann den Abschnitt mit dem QR-Code aus dem Steuerbescheid ausschneiden und bei sich tragen.
  • Alternativ genügt auch ein Foto des Steuerbescheids inkl. QR-Code auf dem Handy, um diesen bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

Die digitale Hundesteuermarke im Detail

Brauche ich ein bestimmtes Smartphone, damit es funktioniert?

Die digitale Hundesteuermarke funktioniert mit allen gängigen Apple- und Android-Smartphones, die eine Wallet-App unterstützen.

Was mache ich, wenn ich gar kein Smartphone habe?

Sie können den Abschnitt mit dem QR-Code aus dem Steuerbescheid bei sich tragen oder ein Foto des Steuerbescheids auf einem anderen Gerät (z. B. Handy, Tablet) mitführen.

Kann ich die digitale Marke auch mit meiner Familie teilen?

Ja, die Wallet-Datei kann problemlos auf mehrere Handys heruntergeladen oder übertragen werden. So können auch Familienmitglieder oder beauftragte Personen, wie Hundesitter, den Hund rechtssicher ausführen.

Warum sieht die Marke bei meinem Partner anders aus?

Die Darstellung der digitalen Hundesteuermarke kann zwischen verschiedenen Wallet-Apps abweichen. Es sind aber immer alle relevanten Informationen enthalten.

Was passiert, wenn ich den QR-Code oder die Wallet-Datei verliere?

Mit dem QR-Code auf dem Steuerbescheid können Sie die Datei jederzeit erneut laden, z.B. auf ein neues Smartphone. Wenn der Bescheid selbst nicht mehr vorliegt, stellt das Steueramt gegen eine Gebühr einen neuen aus.

Gibt es weiterhin eine Ersatzmarke, wenn ich etwas verliere?

Nein, die Ausstellung einer Ersatzmarke entfällt künftig. Der Steuerbescheid dient als Grundlage für die digitale Marke und kann jederzeit erneut genutzt werden.

Kostet die digitale Marke etwas extra?

Nein, für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die digitale Marke ersetzt die bisherige Metallmarke.

Muss ich die Hundesteuermarke jedes Jahr neu herunterladen?

Die digitale Hundesteuermarke bleibt in Ihrer Wallet gespeichert. Eine automatische Aktualisierung findet jedoch nicht statt. Bei Änderungen (z. B. Anmeldung eines neuen Hundes, Abmeldung eines Hundes) oder zu Beginn eines neuen Steuerjahres muss der neue QR-Code aus dem Steuerbescheid erneut gescannt und die Marke so neu heruntergeladen werden.

Also ist die digitale Marke grundsätzlich unbegrenzt gültig?

Für das Jahr 2026 ist die digitale Hundesteuermarke zunächst auf dieses Steuerjahr beschränkt. Wie sich die technische und organisatorische Entwicklung in den Folgejahren gestaltet, wird zu gegebener Zeit entschieden.

Wie kontrolliert das Steuer- und Ordnungsamt die digitale Marke?

Die Mitarbeitenden scannen den QR-Code in Ihrer Wallet oder auf Ihrem Steuerbescheid und prüfen so die Gültigkeit der Marke. Mit den enthaltenen Daten zu den Hunden können die Steuer- und Ordnungamtsmitarbeitenden die Hunde eindeutig identifizieren.

Was ist zu tun, wenn sich die Daten ändern (z. B. Hund abgemeldet, Hund hinzugekommen)?

Melden Sie die Änderung wie gewohnt über das Serviceportal beim Steueramt. Sie erhalten dann einen neuen Steuerbescheid mit aktualisiertem QR-Code.

Die Daten zu meinem Hund sind falsch oder unvollständig. Was kann ich tun?

Sollten Ihnen fehlerhafte oder unvollständige Angaben auffallen, können Sie uns diese über das folgende Online-Formular www.essen.de/korrekturhund mitteilen. Mitteilungen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich das genannte Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die Sie über das Formular mitteilen, in der digitalen Hundesteuermarke für das Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden können. Ihre Korrekturen werden jedoch in der Hundesteuerdatei gespeichert, sodass ab dem Jahr 2027 die zutreffenden Angaben auf Ihrer digitalen Marke erscheinen.

Warum führt die Stadt die digitale Hundesteuermarke ein?

Weil es einfacher, moderner und nachhaltiger ist: weniger Bürokratie, keine verlorenen Marken, einfache Kontrollen und weniger Materialverbrauch.

Kann ich auch ein Foto meines Hundes in der digitalen Hundesteuermarke hinterlegen?

Derzeit ist das nicht vorgesehen. In der digitalen Marke 2026 erscheinen nur Name, Rasse und Geschlecht der Hunde, da diese Informationen für eine Identifikation der Hunde im Falle einer Kontrolle benötigt werden. Ob weitere Funktionen (z. B. Fotos) in Zukunft ergänzt werden, wird geprüft.

Was mache ich, wenn ich mein Smartphone vergessen habe und kontrolliert werde?

Nach der Hundesteuersatzung ist die Mitführung der Hundesteuermarke bzw. des entsprechenden Nachweises außerhalb des eigenen Grundstücks Pflicht. Wenn Sie Ihr Smartphone einmal nicht dabeihaben, teilen Sie den Mitarbeitenden des Steuer- oder Ordnungsamts bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit. Wir prüfen dann im Nachgang intern, ob die Hundesteuerpflicht erfüllt ist.

Reicht es aus, wenn ich die digitale Marke als Screenshot teile? Oder muss die Datei geteilt werden?

Ein Screenshot ist nicht ausreichend. Nur die Originaldatei (Wallet-Datei) enthält den funktionsfähigen QR-Code, den das Ordnungsamt zur Kontrolle benötigt. Bitte teilen Sie deshalb immer die Datei, nicht nur ein Bild davon.

Besteht die Gefahr, dass die Datei missbräuchlich verwendet werden kann, wenn ich diese versehentlich an eine falsche Person geschickt habe?

Grundsätzlich nicht. In der Datei stehen nur die Mindestinformationen die für eine Kontrolle und damit verbundene Identifikation Ihrer Hunde benötigt werden. Diese Daten allein erlauben keinen Missbrauch, da der QR-Code lediglich für die Kontrolle durch das Steuer- und Ordnungsamt nutzbar ist und die Hundedaten spezifisch für Ihre Hunde sind. Trotzdem sollten Sie die Datei nur an Personen weitergeben, die tatsächlich berechtigt sind, mit Ihrem Hund Gassi zu gehen.

Kann ich selbst weitere Änderungen in der digitalen Hundesteuermarke vornehmen?

Nein. Änderungen (z. B. Hund abmelden, Hund anmelden) müssen wie bisher beim Steueramt gemeldet werden. Dann erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid mit aktualisiertem QR-Code.

Kann ich den Bescheid auch direkt in digitaler Form per Mail erhalten? Es wäre doch schön, wenn alles digital läuft.

Derzeit sind bei der Stadt Essen die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben um eine rechtssichere Bescheidzustellung auf digitalem Wege erfolgen zu lassen. Perspektivisch soll die Digitalisierung weiterentwickelt werden – sobald es möglich ist, wird darüber informiert.

Möchte das Ordnungsamt zusätzlich auch noch meinen Personalausweis sehen? Bzw. muss ich diesen einem Familienmitglied / Hundesitter mitgeben?

Nein. Das Ordnungsamt prüft ausschließlich die digitale Hundesteuermarke bzw. den Steuerbescheid. Ein Personalausweis muss nicht vorgelegt oder mitgegeben werden.

Kann ich auch für jeden Hund eine eigene digitale Marke erhalten?

Nein. Pro Hundehalter gibt es nur eine digitale Marke. Darin ist die Anzahl der angemeldeten Hunde enthalten.

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