Der Haushaltsplan-Entwurf 2022

Verfahren

Einbringung in den Rat

Am 22. September 2021 hat der Oberbürgermeister den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen dem Rat zugeleitet.

Beratung

Nach der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs in den Rat der Stadt Essen wird der Entwurf in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen beraten.

Eine Übersicht mit den Beratungsterminen der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen steht unter Downloads zur Verfügung.

Bestandteile des Haushaltsplan-Entwurfs

Grundlage für die Beratungen sind die nachfolgenden Bestandteile des Haushaltsplan-Entwurfs für das Haushaltsjahr 2022.

Band 1 - Allgemeiner Teil

Der Band I beinhaltet:

  • den Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk
  • die Haushaltssatzung
  • den Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan
  • den Vorbericht
  • eine Übersicht der im Haushaltsjahr 2022 geplanten Investitionsmaßnahmen
  • die produktbereichsorientierte Darstellung der Planung
  • den Haushaltsquerschnitt
  • den Stellenplan
  • die Ergebnis- u. Finanzrechnung sowie die Bilanz zum 31.12.2020
  • die bezirksbezogenen Haushaltsangaben
  • die wirtschaftliche Lage u. voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen, an denen die Stadt Essen zu mehr als 20 v. H. beteiligt ist.

Band 2 - Geschäftsbereichsbezogene Daten

Der Band II beinhaltet die Haushaltsplanung:

  • gegliedert nach Geschäfts- und Fachbereichen
  • auf Ebene der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne

Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022

Nach Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 im Amtsblatt der Stadt Essen am 8. Oktober 2021, gelangen Sie hier zum Haushaltsplan-Entwurf 2022 Band I und II.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, über den interaktiven Haushalt auf die Haushaltsplandaten 2022 zuzugreifen. Eine Anleitung zum interaktiven Haushalt finden Sie unter Downloads.

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