Anregungen und Beschwerden

Eingaben an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die*der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder zusammengeschlossen als Gruppe mit einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu wenden.

Wenn Sie also ein Anliegen haben, über das nur ein politisches Gremium (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung) entscheiden kann, dann reichen Sie eine Eingaben nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ein.
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Häufig gestellte Fragen zur Petition

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