Allen Bürger*innen, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters übersandt.
Ab dem 90. Geburtstag gratuliert der Oberbürgermeister jede*r*m Bürger*in mit einem Glückwunschschreiben. Auf Wunsch wird dieser Glückwunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreter*innen zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.
Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.