Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen

Altersjubiläen

Allen Bürger*innen, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters übersandt.

Ab dem 90. Geburtstag gratuliert der Oberbürgermeister jede*r*m Bürger*in mit einem Glückwunschschreiben. Auf Wunsch wird dieser Glückwunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreter*innen zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag.

Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches beziehungsweise der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus, 2. Etage, Zimmer Nummer 2.11.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen - sofern sie gemeldet werden - gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter*innen. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin Düsseldorf übergeben.

Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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