Die Urnenbestattung

Grabstätten

Die Art, Gestaltung und Nutzung von Grabstätten auf kommunalen Friedhöfen regelt die Friedhofssatzung der Stadt Essen.

Für eine Urnenbestattung stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

  • Anonymes Urnensonderfeld
  • Anonymes Urnenreihengrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab, allgemeine Lage
  • Urnenwahlgrab, bevorzugte Lage
  • Urnenwaldgrab
  • Urnenwahlgrab, allgemeine Lage 1,5m x 1,5m
  • Urnenwahlgrab, bevorzugte Lage 1,5m x 1,5m
  • Urnensondergrab
  • Urnensondergrab, bevorzugte Lage
  • Urnenwiesengrab
  • Wiesendoppelgrab
  • Kolumbarium
  • Kolumbarium
  • Urnenbaumgrab
  • Naturnahe Urnenbaumgräber

Anonymes Urnensonderfeld

Die Bestattung auf dem anonymen Urnensonderfeld beinhaltet neben der Beisetzung auch die Einäscherung in dem Krematorium am Hellwegfriedhof. Es werden besondere Felder angelegt, die ausschließlich von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden.

Die Gebühr für die Einäscherungsleistungen beträgt 264,-- EUR zzgl. MwSt. und für die Bestattung 304,-- EUR.

Anonymes Urnenreihengrab

Für anonyme Urnenreihengräber werden besondere Felder angelegt. Sie werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung unterhalten und bestehen aus einer Rasenfläche mit einem Denkmal, an dem Angehörige verweilen können und an dem oft Blumen und Kränze abgelegt werden.

Angehörige können auf Wunsch an der Urnenbeisetzung teilnehmen.

Die Nutzungsgebühr beträgt einschließlich 25jähriger städtischer Pflege 1.000,-- EUR.

Urnenreihengrab

Urnenreihengräber sind Einzelgräber für jeweils eine Urnenbestattung in geschlossenen Grabfeldern, die der Reihe nach belegt werden.

Die Grabstellen sind 1 m x 1 m groß, begrenzt von schmalen Wegen und begleitenden Pflanzungen.

Die Nutzungsgebühr beträgt für 25 Jahre 1.050,-- EUR.

Urnenwahlgrab

  • bevorzugte Lage

Die Urnenwahlgräber dieser Kategorie sind 1 m x 1 m groß. In jedem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

  • Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt für die allgemeine Lage 1.225,-- EUR
  • Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt für die bevorzugte Lage 1.350,-- EUR

Urnenwaldgrab

Ein Urnenwaldgrab ist 1 m x 1 m groß und liegt in einem bewaldeten Friedhofsteil.

In jedem Urnenwaldgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Die Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt 1.525,-- EUR.

Urnensondergrab

Urnensondergräber sind ehemalige Erdbestattungswahlgräber, bei denen wegen der Bodenbeschaffenheit eine weitere Erdbestattung nicht möglich ist. Es können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Gebühren für eine 25jährige Nutzung betragen für die

  • allgemeine Lage 1.100,-- EUR
  • bevorzugte Lage 1.200,-- EUR.

Wiesendoppelgrab

In Wiesendoppelgräbern können zwei Urnen beigesetzt werden. Für diese Grabart werden besondere Grabfelder angelegt. Sie werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Es ist zulässig, die Wiesendoppelgräber mit einer Liegeplatte zu versehen. Die Liegeplatte muss bündig mit der Rasenfläche abschließen.

  • Die Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt für die allgemeine Lage 1.500,-- EUR.
  • Die Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt für die bevorzugte Lage 1.650,-- EUR.

Kolumbarium

Kolumbarien sind oberirdische Urnenkammern. In jeder Urnenkammer können bis zu 4 Urnenkapseln beigesetzt werden. Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabkammer erloschen ist, werden die Urnen von der Friedhofsverwaltung in ein anonymes Urnenreihengrab beigesetzt.

Die Gebühr für eine 25jährige Nutzung beträgt bei einer Außenkammer für 2 bzw. 4 Urnen 2.700,-- EUR

Kolumbarium - Innenkammer

Kolumbarium - Innenkammern sind oberirdische Grabkammern, die in einer Trauerhalle zur Verfügung stehen. In jeder Urnenkammer können je nach Art bis zu 2 oder 4 Urnenkapseln beigesetzt werden.

Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabkammer erloschen ist, werden die Urnen von der Friedhofsverwaltung in ein anonymes Urnenreihengrab beigesetzt.

Die Gebühr für eine 25jährige Nutzungsdauer beträgt 2.025,-- EUR bzw. 2.700,-- EUR.

Urnenbaumgräber

Bei dieser Grabart befindet sich die Grabstätte unter einer Baumkrone. Das Nutzungsrecht an dem Baumgrab umfasst vier Urnenplätze.

Die Gebühr für eine 25jährige Nutzungsdauer beträgt 2.275,-- EUR.

Naturnahe Urnenbaumgräber

Naturnahe Urnenbaumgräber werden in dicht bewaldeten Bereichen angelegt. Es können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Auf die Grabstätte wird durch Kennzeichnung des entsprechenden Baumes mit einer Plakette hingewiesen.

Die Gebühr für eine 25jährige Nutzungsdauer beträgt 2.450,-- EUR.

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