Stadtwappen

Heraldische Betrachtung

Das Essener Stadtwappen ist aus heraldischer Sicht für eine Kommune weltweit einmalig, weil es aus drei Elementen besteht.
Unter einer goldenen mit Edelsteinen geschmückten Fürstenkrone befinden sich zwei aneinander gelehnte Schilde.
Der heraldisch rechts stehende Schild zeigt auf goldenem Grund den schwarzen, rot gekrönten und bewehrten zweiköpfigen Doppeladler des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, der linke Schild ein goldenes Schwert auf blauem Grund.
Das Schwert ist das alte Stadtzeichen, das die Äbtissin der Stadt 1399 zur Kennzeichnung der Maße und Gewichte gewährt hatte. Es ist auch auf dem Siegel ad missivas, dem Briefsiegel der Stadt zu finden, das im späten 15. Jahrhundert eingeführt wurde.
Die Krone erinnert an das Fürstentum Essen, an die Landesherrschaft der Äbtissin, während die Verwendung des Reichsadlers auf das Jahr 1623 zurückgeht. Kaiser Ferdinand II. nahm Bürgermeister und Rat der Stadt Essen unter seinen und des Reiches besonderen Schutz und gab ihnen das Recht, zum Zeichen des kaiserlichen Schutzes den Adler zu gebrauchen.
Die heutige Form des Stadtwappens legte die Stadtverordnetenversammlung am 24. November 1886 fest. Die Ausführung nach einer Zeichnung des Berliner Malers E. Döpler d.J. bestätigte das königliche Heroldsamt 1887.

Text: Dr. Klaus Wisotzky, Stadtarchiv

Das Stadtwappen darf auf Antrag von Firmen, Vereinen und Privatpersonen genutzt werden.

Geschäftsführung des Haupt- und Finanzausschusses, Vertretungsregelung in Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, Dringlichkeitsentscheidungen

Frau van den Berg, Bettina

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