Das Wappen für alle

Das Wappen der Stadt Essen gibt es ab sofort wortwörtlich für alle: Mit der Einführung des "Wappens für alle" schafft die Stadt Essen eine Möglichkeit für alle Essenerinnen und Essener, die Verbundenheit mit ihrer Stadt auf ganz besondere Weise zum Ausdruck zu bringen.

Weil es sich beim Essener Stadtwappen um ein Hoheitszeichen der Gemeinde handelt, kann es nicht ohne Genehmigung genutzt werden. Das "Wappen für alle" hingegen dürfen Privatpersonen, Verbände und Vereine ohne vorherige Beantragung abbilden. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, sofern dabei die Nutzungsbedingungen berücksichtigt werden.

Das "Wappen für alle" wird in verschiedenen Farben gebündelt in einem Archiv in folgenden Dateiformaten zur Verfügung gestellt:

Allgemeine Nutzungsvereinbarung für das Wappen für alle der Stadt Essen

Die nachfolgende allgemeine Nutzungsvereinbarung regelt die Voraussetzungen, unter denen das Wappen für alle der Stadt Essen genutzt werden darf.

Angelegenheiten der Ausschüsse und Bezirksvertretungen, Vertretungsregelung in Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, Dringlichkeitsentscheidungen, Stadtwappen

N.N.

Das Wappen für alle in den vier Farbvariationen:




Angelegenheiten der Ausschüsse und Bezirksvertretungen, Vertretungsregelung in Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, Dringlichkeitsentscheidungen, Stadtwappen

N.N.
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