Arbeitszeit und Urlaub

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Die Stadt Essen bietet die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit kann innerhalb bestehender Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung des Geschäftsbetriebes und des Kundenservices individuell und eigenverantwortlich gestaltet werden. Eine solche Regelung stellt hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein, gibt jedoch auch die Möglichkeit, die dienstlichen Belange mit den privaten Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Die Regelungen zur Gleitzeit, das heißt die Zeit, in der Sie Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende selbst wählen können, sehen wie folgt aus :

Dienstbeginn

montags - freitags: 6:30 - 8:30 Uhr

Dienstende

montags - donnerstags: 15:00 - 18:30 Uhr

freitags: 12:00 - 18:00 Uhr

Gesonderte Arbeitszeiten

In Fachbereichen mit Publikumsverkehr gilt eine Kernarbeitszeit, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten orientiert.

Während der Ausbildung gelten ebenfalls Sonderregelungen.

Urlaub

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage.

© 2024 Stadt Essen