Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung ist neben dem "Prüfungswesen" auch für die "theoretische" Wissensvermittlung zuständig.
Hierzu dient die dienstbegleitende Unterweisung. Sie findet ergänzend zum Berufsschulunterricht statt. Die mündlichen und schriftlichen Leistungen werden benotet. Die Inhalte sind in jedem Falle prüfungsrelevant (bei Zwischen- und Abschlussprüfungen) und die Benotungen werden bei den Übernahmeüberlegungen berücksichtigt.