Bei meinem Kind soll ein AO-SF-Verfahren eingeleitet werden

Was heißt das? Wo kann ich Beratung finden?

Im AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung) wird überprüft und festgestellt, ob Ihr Kind eine besondere Förderung und Unterstützung erhalten kann, wenn es beispielsweise beim Lernen, im sozialen Miteinander Schwierigkeiten hat, oder in anderen Bereichen der Entwicklung (körperlich-motorisch, geistige Entwicklung, Hören, Sprache oder Sehen) eingeschränkt ist.

Den AO-SF-Antrag stellen Eltern und Schule in der Regel gemeinsam (in besonderen Fällen können Schule oder Elternhaus auch einen eigenständigen Antrag stellen). Ist der Antrag gestellt, wird im nächsten Schritt ein sonderpädagogisches Gutachterteam beauftragt, den Entwicklungsstand und Förderbedarf Ihres Kindes festzustellen.
Sie als Eltern werden an verschiedenen Stellen in die Gutachtenerstellung eingebunden.

In einem abschließenden Gespräch werden Sie über das Ergebnis informiert und beraten.
Auch wird in diesem Gespräch festgehalten, welchen Förderort (allgemeine Schule oder Förderschule) Sie sich für Ihr Kind wünschen. Anhand des erstellten Gutachtens entscheidet die Schulaufsicht über den Förderbedarf (vorhanden / nicht vorhanden) und den Förderort.

Das Elternvotum hat in diesem Rahmen ein hohes Gewicht.

Eine unabhängige Beratung zu Fragen der Inklusion erhalten Sie im BildungsPunkt.

Fachbereich Schule
Schulpsychologische Beratung
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