Einstiegsgeld für (Allein)-Erziehende

Zielgruppe:

  • Alleinerziehende Mütter und Väter mit jüngstem Kind unter 15 Jahren bzw.
  • bei behinderungsbedingt erhöhtem Betreuungsaufwand bis 17 Jahre
  • im laufenden Bürgergeld-Bezug

Ziel:

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, um langfristig die Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie / Bedarfsgemeinschaft zu verringern bzw. zu beenden.

Was und wie:

Es handelt sich um einen monatlichen Geldzuschuss (bis zu 3 Monaten) bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Antragstellung muss VOR der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft erfolgen. Auf das Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch.

Über Ihren möglichen Anspruch auf Gewährung eines Einstiegsgeldes sprechen Sie bitte mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

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