Haushaltshilfe bei Personen ohne anerkannten Pflegegrad

Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, sprechen Sie uns an, ob wir zumindest einen Teil der dafür anfallenden Kosten übernehmen können.

Bei Ihrer Vorsprache sind insbesondere vorzulegen:

• Ihr Personalausweis

• ein privatärztliches Attest mit entsprechenden Diagnosen

• Einkommens- und Vermögensnachweise

• Nachweis über Ihre monatlichen Miet- und Heizungskosten

Das Amt für Soziales und Wohnen prüft dann die Notwendigkeit der Haushaltshilfe. Hierbei gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Privatperson als Ihre Haushaltshilfe einzustellen, melden Sie diese bei der Minijobzentrale der Knappschaft an. Die dafür entstehenden Kosten können ebenfalls vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen werden. Anmeldeformulare für die Minijobzentrale finden Sie an der rechten Seite.

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