Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöV0) wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die bisherige Zuständigkeit lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Unter dem untenstehenden Link können Sie sich für das Antragsverfahren registrieren und einen entsprechenden Antrag stellen.

Seniorenreferat

Fax
+49 201 88-50153

"AnFöVO" Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur"

Herr Selchau

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"AnFöVO" Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur"

Herr Selchau
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