Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen

Die Wöchnerinnenstiftung der Stadt Essen ist eine gemeinnützige Stiftung.

Sie verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und unterstützt schwangere Frauen mit geringem Einkommen finanziell.

Welche Hilfe ist möglich?

Aus den Stiftungsmitteln soll die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wie z.B. ein Kinderwagen, ein Wickeltisch, ein Hochstuhl, Babybekleidung usw. ermöglicht bzw. unterstützt werden.

Zur Geburt des 1. Kindes kann hierzu eine Beihilfe von bis zu 700,- €, ab dem 2. Kind in Höhe von bis zu maximal 550,- € gezahlt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Frauen, die ihren Wohnsitz in Essen haben und sich in einer finanziellen Notlage befinden

Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, oder dem AsylblG, wenn sie das 1. Kind bekommen. (Die durch den Leistungsbezug finanzierte Ausstattung wird auf die mögliche Förderhöhe angerechnet).

Bezieherinnen von nur geringem Erwerbseinkommen (zum Beispiel von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz).

Wie und wo kann ein Antrag gestellt werden?

Die Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes der Stadt Essen (ASD) nehmen den Antrag auf und leiten ihn dann weiter an das Amt für Soziales und Wohnen.

Den ASD erreichen Sie unter 0201 88-51361 oder per Mail unter sozialedienste.51-10@jugendamt.essen.de

Katja Lutz
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