Amtsärztlicher Dienst

Der amtsärztliche Dienst stellt sich vor

Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen erstellt der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes amtliche Gutachten und Zeugnisse sowie gutachterliche Stellungnahmen für unterschiedliche Behörden und für Gerichte.

Amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten erfolgen zur:

  • Frage der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung von Beamtenanwärterinnen*Beamtenanwärtern
  • Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamtinnen*Beamten
  • Prüfung der Notwendigkeit zur Durchführung einer Kurmaßnahme oder eines Sanatorienaufenthalts im Rahmen der Beihilfe
  • Stellungnahme zu Fragen der Beihilfefähigkeit im Rahmen von Abrechnungsverfahren gemäß Beihilfenverordnung
  • Begutachtung zur Frage der Verhandlungs- und Haftfähigkeit
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