Ein Stadtplan zeigt alle zentralen Notfalldienstleistungen in den Stadtbezirken IV, V und VI und liefert einen Überblick über die Versorgung in den Stadtteilen.
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Ein Stadtplan zeigt alle zentralen Notfalldienstleistungen in den Stadtbezirken IV, V und VI und liefert einen Überblick über die Versorgung in den Stadtteilen.
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Notfallversorgung – unverändert gut
Die Anzahl der verfügbaren Rettungswagen und Notfalleinsatzfahrtzeuge für den Essener Norden am Standort St. Vincenz Krankenhaus und am Philippusstift Borbeck ist auch nach den Krankenhausschließungen unverändert. Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten in Form der sogenannten "Hilfsfrist", dem Zeitraum zwischen Notrufbeginn und dem Eintreffen der alarmierten Kräfte an der Einsatzstelle, haben sich nicht verändert. Die Einhaltung der Hilfsfrist unterliegt einer ständigen Kontrolle durch die Feuerwehr.
Wenn zusätzliche Notarzt-Kapazitäten benötigt werden oder die vorhandenen Notarzteinsatzfahrzeuge bereits im Einsatz sind, stehen weitere Notarzteinsatzfahrzeuge im Stadtgebiet zur Verfügung und werden alarmiert.
Geprüft wird immer zeitgleich, ob ein Notarzt aus einer Nachbarkommune verfügbar ist und schneller am Einsatzort zur Verfügung steht. Auch der Einsatz eines Rettungshubschraubers wird stets geprüft.
In der Notaufnahme des Philippusstift kommt es in Einzelfällen vor, dass Patienten, die durch den Rettungsdienst zugeführt werden, aufgrund der Vielzahl der Zugänge nicht aufgenommen werden können und einem anderen Krankenhaus zugeführt werden müssen. Diesen Umstand gab es allerdings auch schon vor den Krankenhausschließungen. Die Notfallversorgung durch die Essener Krankenhäuser ist also sichergestellt.