Tuberkulose (Tbc) ist eine weltweit verbreitete, durch Bakterien hervorgerufene Erkrankung. 1/3 der Weltbevölkerung ist mit einem Tuberkuloseerreger infiziert; 1/10 der Infizierten entwickeln Symptome einer Tuberkulose im Laufe ihres Lebens. Weltweit gehört die Tuberkulose zu den häufigsten Infektionskrankheiten, die in Ländern, die nicht über ein stabiles Gesundheitssystem verfügen, oftmals tödlich verläuft. Daher ist die Vorsorge und Eindämmung einer Ausbreitung der Tuberkulose in einer offenen, vielfältigen und internationalen Gesellschaft notwendig. Deutschland zählt zu den sogenannten Niedriginzidenzländern für Tuberkulose. Im Falle einer Infektion mit Tuberkulose gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Durch dieses erhält das Gesundheitsamt eine zentrale Rolle zur Früherkennung, Verhinderung und Bekämpfung der Tuberkulose.
Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes der Stadt Essen
Überblick
Die Bakterien werden durch aerogene Tröpfcheninfektion (beispielsweise Husten) übertragen. Das Tuberkulosebakterium ist sehr widerstandsfähig und kann jahrzehntelang im Körper eines Menschen überleben und sich im Verlauf vermehren, sodass es zu einer Aktivierung kommen kann.
Eine latente Tuberkulose-Infektion kann zunächst symptomfrei verlaufen und bleibt deshalb oft unbemerkt.
Die Bakterien sind zwar im Körper, durch ein kompetentes Immunsystem kommt es jedoch nicht zu einer Aktivierung. Eine latente Tuberkulose ist nicht ansteckend.
Die Besonderheit der Tuberkuloseerreger ist, dass sie sehr widerstandsfähig sind und jahrzehntelang im Körper eines Menschen überleben können. Im Verlauf eines Lebens kann es zu einer Aktivierung der latenten Tuberkulose kommen. Es gibt Risikofaktoren, die eine Aktivierung einer Tuberkulose begünstigen (s.u. „Welche Risikofaktoren können potenziell begünstigend zu einer Aktivierung einer latenten Tuberkulose führen?“).
Bei einer aktiven Tuberkulose kann grundsätzlich jedes Organ durch die Erreger angegriffen werden, wobei die Lunge am häufigsten betroffen ist. Ausschließlich Patienten, die an einer aktiven unbehandelten Lungentuberkulose leiden, sind ansteckend. Die aktive ansteckungsfähige Lungentuberkulose wird als offene Tuberkulose bezeichnet.
Typische Symptome einer aktiven Lungentuberkulose sind:
- Husten
- Auswurf (ggf. mit Blutbeimengungen)
- Fieber
- Schüttelfrost
- Nachtschweiß
- Gewichtverlust.
In manchen Fällen klagen die Patienten auch über Lymphknotenschwellungen.
Begünstigend für eine Aktivierung ist eine Schwächung des Immunsystems, beispielsweise durch
- hohes Alter
- bösartige Grunderkrankungen
- chronische Erkrankungen
- Infektionserkrankungen, vor allem HIV- und Hepatitis-infizierte Patienten
- chronischer Substanzabusus (Alkohol, Marihuana, Heroin, Cocain, Medikamente, …)
- Armut
- Obdachlosigkeit
- Therapie mit immunsupprimierenden Medikamenten (inbesondere Biologica, langfristige Cortisontherapie etc.)
- enger Kontakt zu Patienten mit einer offenen Tuberkulose
- sowie Kinder bis zum fünften Lebensjahr.
Eine akute (offene) Tuberkulose muss behandelt werden, da sie unbehandelt in der Regel tödlich verläuft. Außerdem besteht bei einer unbehandelten Tuberkulose eine massive Ansteckungsgefahr.
Bei einer latenten Tuberkulose wird empfohlen, eine antibiotische Prävention durchzuführen, da eine potenzielle Aktivierung, gerade bei den Menschen mit eingeschränkten Immunsystem, auf diese Weise verhindert werden kann.
Eine unbehandelte aktive Tuberkulose verläuft i.d.R. tödlich. Die Behandlung erfolgt durch eine Kombination aus verschiedenen Antibiotika, welche die Ausbreitung der Tuberkuloseerreger im Körper verhindern und sie im Verlauf abtöten.
Die Tuberkulose ist sehr gut behandelbar, die Therapie muss jedoch über mehrere Monate konsequent durchgeführt werden. Ansonsten wirkt sie nicht und es kann zu unterschiedlichen Resistenzen kommen. Außerdem kann es unter der lebensnotwendigen und wichtigen Therapie potenziell zu Nebenwirkungen kommen, die es zu vermeiden bzw. schnell zu erkennen gilt.
Aus diesen Gründen befinden sich Patienten, bei denen eine Tuberkulose diagnostiziert wurde, unter engmaschiger ärztlicher Kontrolle, entweder bei Ihrem Hausarzt oder bei einem Facharzt für Pneumologie.
Kinder bis zum fünften Lebensjahr sind besonders gefährdet, an einer schweren aktiven Tuberkulose zu erkranken, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Tückisch ist, dass der Tuberkuloseerreger in der Altersgruppe schwer nachweisbar ist.
Daher ist es sehr wichtig, schnell und effizient zu handeln, wenn zwischen einem erkrankten infektiösen Tuberkulosepatienten und einem Kleinkind ein relevanter Kontakt bestand.
Das Risiko, sich mit Tuberkulose zu infizieren, ist abhängig von der Dauer und Intensität des Kontaktes mit einer Person, die an einer offenen Tuberkulose erkrankt ist. Entscheidend ist, dass nur aktive Lungentuberkulosen ansteckend sind. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an uns, die Tuberkulose-Fürsorge des Gesundheitsamtes, oder sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
Die Aufgaben der Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes
Laut Infektionsschutzgesetz ist es verpflichtend, eine offene Tuberkuloseerkrankung an die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes zu melden. Die Tuberkulose-Fürsorge registriert den betroffenen Patienten und überwacht die weitere antituberkulöse Behandlung, die entweder beim Hausarzt oder in spezialisierten Zentren durchgeführt wird. Des Weiteren ermittelt die Tuberkulose-Fürsorge Kontaktpersonen, die sich infiziert haben könnten. Die Kontaktpersonen erhalten entsprechende laborchemische Untersuchungen, entweder mittels eines Quantiferon-Tests bei Erwachsenen oder mittels eines Tuberkulinhauttests bei Kleinkindern. Außerdem veranlasst das Gesundheitsamt im Falle eines positiven serologischen Testergebnisses eine Röntgenuntersuchung der Lunge, um eine aktive Lungentuberkulose auszuschließen bzw. zu eruieren.
Betroffene und Angehörige sowie Kontaktpersonen einer erkrankten Person werden durch die Tuberkulose-Fürsorge über die Erkrankung, mögliche Konsequenzen sowie Therapieoptionen aufgeklärt. Des Weiteren bietet die Tuberkulose-Fürsorge des Gesundheitsamtes oftmals Hilfestellungen, um eine Behandlung einleiten zu können.
Um eine Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern, sorgt die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes dafür, dass Patienten mit einer ansteckenden Tuberkulose behandelt und isoliert werden.
Die Behandlung einer ansteckenden Tuberkulose ist für jeden Patienten verpflichtend.
Für potenzielle Kontaktpersonen, bei denen ein relevanter Kontakt zu einem infektiösen Tuberkulosepatienten vermutet wird, ist die Ladung der Tuberkulose-Fürsorge des Gesundheitsamtes verpflichtend.
Grundsätzlich muss eine Verweigerung der weiterführenden Diagnostik und Therapie sowie der Isolationsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz durch Zwangsmaßnahmen geahndet werden.
Zur Vermeidung von Neuerkrankungen mit Tuberkulose ist es nach dem Infektionsschutzgesetz für jede Person, die in einer Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern oder Flüchtlingen aufgenommen werden soll, verpflichtend, einen Nachweis zu erbringen, dass sie nicht an einer ansteckungsfähigen Tuberkulose erkrankt ist. Die Organisation, Koordination und Überwachung der Screeningmethoden übernimmt die Tuberkulosefürsorge des Gesundeitsamtes.
Falls Sie aus beruflichen oder privaten Gründen einen Nachweis zum Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion benötigen, können Sie jederzeit einen Termin in der Tuberkulose-Fürsorge der Stadt Essen unter dem unten angegebenen Kontakt vereinbaren. Gegen ein Entgelt in Höhe von 57,00€ kann dieser zeitnah und unkompliziert durchgeführt werden.