Um die Bevölkerung vor Masern zu schützen, ist am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz (§ 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)) deutschlandweit in Kraft getreten.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, wobei auch ohne direkten Kontakt eine Infektionsübertragung möglich ist.
Eine Masernerkrankung kann mit schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. Somit bedeutet ein fehlender Schutz gegen Masern nicht nur eine Gefahr für die eigene Gesundheit, sondern stellt auch ein Risiko für andere Personen dar, die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.
Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen!