Koordinierungsstelle Veranstaltungen

Besonderheiten für Kindergärten und Kindertagesstätten

Für die Mädchen und Jungen in den Kindergärten und Kindertagesstätten ist es meist einer der Höhepunkte des Jahres. Das alljährliche Sommerfest, welches üblicherweise im Gebäude selbst und bei hoffentlich schönem Wetter im Garten stattfindet. Ebenso wichtig für die Einrichtung ist der zumeist durchgeführte Oster- bzw. in der Adventszeit der Weihnachtsbasar.

Finden diese Veranstaltungen ausschließlich im Gebäude oder auf dem Gelände der Einrichtung statt, ist eine Meldung der Veranstaltung an die Koordinierungsstelle Veranstaltungen entbehrlich.

Denken Sie nur bitte daran, Rettungswege jederzeit freizuhalten. Und sollten Sie mit Holzkohle grillen, vergessen Sie bitte nicht, an Funkenflug zu denken. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, wenn der Veranstaltung eine längere Trockenperiode vorausgegangen ist.

Sollte die Veranstaltung eine angrenzende Fläche mit einbeziehen (z.B. eine öffentliche Grünfläche in einem Park und/oder eine öffentliche Verkehrsfläche, wird hierdurch regelmäßig eine Genehmigungspflicht ausgelöst. Daher wenden Sie sich bitte zur genauen Klärung dieses Sachverhaltes unmittelbar an die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Veranstaltungen.

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