Koordinierungsstelle für Veranstaltungen

Besonderheiten für Spielplatzpaten/innen

Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten haben sich in unserer Stadt einer besonderen Aufgabe verschrieben. Durch ihren Einsatz und ihre Unterstützung leisten sie für die in Essen lebenden Kinder einen wichtigen Beitrag, um für ein lebens- und liebenswertes Umfeld gerade für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu sorgen.

Die Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten erklären sich bereit, mindestens einmal pro Jahr ein Spiel- bzw. Kinderfest auf dem Spielplatz zu organisieren und durchzuführen. Bei den Spielplatzflächen, die die Patinnen und Paten betreuen, handelt es sich um öffentliche Flächen, die im Eigentum der Stadt Essen stehen und von Grün und Gruga Essen verwaltet werden.

Daher hat die Stadt Essen in dem mit den Patinnen und Paten abgeschlossenen Vertrag für diese Flächen vereinbart, dass eine besondere Genehmigung für die Durchführung des Spiel- bzw. Kinderfestes nicht mehr erforderlich ist.

In diesem Fall ist auch eine Meldung der Veranstaltung an die Koordinierungsstelle Veranstaltungen entbehrlich.

Denken Sie nur bitte daran, Rettungswege jederzeit frei- und für kleinere Blessuren ein Erste-Hilfe-Set bereitzuhalten. Und sollten Sie mit Holzkohle grillen, vergessen Sie bitte nicht, an Funkenflug zu denken. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, wenn der Veranstaltung eine längere Trockenperiode vorausgegangen ist.

Sollte das Spielplatzfest auch an den Spielplatz angrenzende Flächen mit einbeziehen (z.B. eine öffentliche Grünfläche in einem Park und/oder eine öffentliche Verkehrsfläche), wird hierdurch regelmäßig eine zusätzliche Genehmigungspflicht ausgelöst. Daher wenden Sie sich bitte zur genauen Klärung dieses Sachverhaltes unmittelbar an die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Veranstaltungen bei der Stadt Essen.

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