Fahrerlaubnis auf Probe

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (außer Klasse AM, L oder T) wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Während dieser Bewährungsphase unterliegen die Fahranfänger*innen einer besonderen Aufsicht.

Schwerwiegende Verkehrsverstöße während der Probezeit (Geschwindigkeitsüberschreitung), die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, haben eine Nachschulung in Form eines Aufbauseminars für Fahranfänger zur Folge. Damit verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Sind Sie von der Fahrerlaubnisbehörde zu einem solchen Aufbauseminar aufgefordert worden, so kümmern Sie sich bitte sofort um einen Termin und reichen die nach Beendigung des Aufbauseminars ausgestellte Bescheinigung umgehend bei der Behörde ein. Liegt die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, droht die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Weitere, nach dem Aufbauseminar begangene Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, führen zu weiteren Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

© 2024 Stadt Essen