Im Umlegungsverfahren werden alle Flächen der darin liegenden Grundstücke bewertet und rechnerisch zur Umlegungsmasse zusammengefasst. Daraus werden die im Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Verkehrsflächen, Grünanlagen, Flächen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vorweg ausgeschieden und der Gemeinde zugeteilt.
Die verbleibenden Flächen bilden die sogenannte Verteilungsmasse, aus der den beteiligten Eigentümer*innen entsprechend ihres Wertanteils an der Umlegungsmasse Baugrundstücke zugeteilt werden.
Ein grundsätzliches Prinzip des Umlegungsverfahrens ist der Erhalt des Eigentums. Zwar werden den Eigentümer*innen oft kleinere Flächen zugeteilt, als sie eingeworfen haben. Diese sind jedoch durch die Umlegung zu wertvolleren Baugrundstücken entwickelt worden, sodass den Eigentümer*innen kein wertmäßiger Nachteil entsteht. Mögliche Wertunterschiede werden in Geld ausgeglichen.
Der Vorteil eines Umlegungsverfahrens gegenüber dem privaten Grundstückstausch liegt insbesondere an den Möglichkeiten des Umlegungsausschusses, die erforderlichen Regelungen durchzusetzen. Bei freiwilligen Grundstücksgeschäften kann hingegen ein einziger Eigentümer*in die gesamte Umsetzung eines Bebauungsplanes verhindern.