Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss ist ein unabhängiges Fachgremium der Stadt Essen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis.  Er besteht aus fünf Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Den Vorsitz muss eine zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst befähigte Person inne haben. Die weiteren Ausschussmitglieder sind zwei Sachverständige für das Vermessungswesen und die Bewertung von Grundstücken sowie zwei Vertreter*innen des Rates der Stadt Essen.

Seine Entscheidungen fällt der Ausschuss nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. An Weisungen ist er nicht gebunden. Die Beschlüsse werden in nicht öffentlicher Sitzung gefasst.

Die als Verwaltungsakte vom Umlegungsausschuss getroffenen Entscheidungen können gerichtlich angefochten werden.

Zur Vorbereitung und Ausführung der Entscheidungen des Ausschusses ist bei der Stadt Essen - Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement eine Geschäftsstelle eingerichtet.

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