Die Erhaltungssatzung "Eyhofsiedlung" wurde vom Rat der Stadt Essen am 27. September 2023 als Satzung beschlossen und ist seit dem 13. Januar 2024 rechtsverbindlich.
Die Erhaltungssatzung "Eyhofsiedlung" wurde vom Rat der Stadt Essen am 27. September 2023 als Satzung beschlossen und ist seit dem 13. Januar 2024 rechtsverbindlich.
Hintergrund
Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhofsiedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern.
Um die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, soll sie nun durch eine sogenannte Erhaltungssatzung geschützt werden.