Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge werden nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation erhoben.

Warum Kanalanschlussbeiträge?

Die Stadt Essen erhebt den Kanalanschlussbeitrag vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten, sobald er sein Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz anschließt, oder hierzu erstmalig die Möglichkeit erhält.

Der Grundstückseigentümer leistet mit diesem einmaligen Beitrag und den im Rahmen der Grundbesitzabgaben laufend zu zahlenden Entwässerungsgebühren seinen finanziellen Beitrag zu den Kosten der öffentlichen Abwasserkanäle. Zwar dient der Kanalanschlussbeitrag der Finanzierung des Kanalbaus, doch sind damit nicht die Kanalbauarbeiten unmittelbar vor Ihrem Grundstück gemeint, sondern die Kosten für die Kanalbauarbeiten im Stadtgebiet.

Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Satzung der Stadt Essen. Selbstverständlich kann die Satzung bei der Stadt Essen angefordert oder über nebenstehenden Download heruntergeladen werden. 

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