Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße

Aktueller Stand der Maßnahmen

29.01.2025

Die Stadtverwaltung wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde einlegen. Bis zum Ende dieser Woche werden die restlichen Beschilderungen an der Huyssenallee, Manfredstraße und im Bereich Franziskastraße/Rüttenscheider Straße verhüllt und somit außer Kraft gesetzt.

Unabhängig von dieser Entscheidung werden die Aspekte der Verbesserung der Lieferverkehre und der Parksituation für Anwohner*innen weiterverfolgt.

In einem zweiten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen wurde der Klage einer Anliegerin gegen das Verkehrskonzept stattgegeben. Der Aufforderung des Gerichts, die im Verfahren bemängelte Verkehrsführung auszusetzen, ist das Amt für Straßen und Verkehr umgehend am 22.01.2025 nachgekommen. Die Beschilderung wurde demontiert sowie die markierten Richtungspfeile mit gelber Farbe aufgehoben.Die Rüttenscheider Straße kann somit wieder von Norden nach Süden befahren werden und von der Klarastraße aus ist ein Linksabbiegen auf die Rü möglich. Das Abbiegegebot in die Christophstraße ist ebenfalls aufgehoben worden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelte in einem ersten Eilverfahren die verkehrlichen Anordnungen der Stadt an der Kreuzung Huyssenallee / Rüttenscheider Straße.Das Gericht wies auf eine unzureichende Ausführung zur Ermächtigungsgrundlage und eine nicht überzeugende Ermessensausübung hin. Die beanstandete Anordnung bezog sich auf den Teil der Rüttenscheider Straße, der nicht als Fahrradstraße ausgewiesen ist.

In diesem Fall hatte die Stadt einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen.

Einrichtung von zwei zusätzlichen Ladezonen:

Auf der Rüttenscheider Straße 136 waren bisher ein Taxistand und Kurzparkzone, die jetzt in eine Taxi- und Ladezone umgewandelt wurden. Der Taxistand wird auf zwei Plätze erweitert und umfasst eine Länge von 12 Metern. Die Ladezone kann von Zeit von 8 bis 20 Uhr genutzt werden. Taxen dürfen den Bereich von 20 bis 8 Uhr morgens nutzen. Hierfür wird der Sicherheitstrennstreifen (weiß gestrichelte Linie) weiter in die Fahrbahn versetzt und neu markiert. Es kann zu kleineren Baumaßnahmen kommen. Das wären zum Beispiel das Versetzen von Pfosten und Schildern.

Eine weitere Ladezone entsteht an der Rüttenscheider Straße 16. Hier wird ein etwa 10 Meter langer Bereich für den Lieferverkehr von 8 bis 20 Uhr freigehalten. Zuvor war hier zum Teil ein Motorradparkplatz. Es wird geprüft, ob eine kombinierte Nutzung außerhalb der Lieferzeiten möglich ist.

Ladezone/Taxistand Rüttenscheider Straße 136

Ladezone Rüttenscheider Straße 16

Anpassung von drei großen Beschilderungstafeln

Auf der Huyssenallee und Friedrichstraße werden aufgrund der geänderten Führung des Verkehrs die großen Wegweisertafeln angepasst.

So geht es weiter (vorläufige Zeitplanung)

Planungen

Für die Planungen des Verkehrskonzepts Rüttenscheider Straße wurde der Abschnitt zwischen der A52 im Süden und der Hohenzollernstraße im Norden betrachtet. Das Planungsbüro hat verschiedene Varianten und Maßnahmen wie Abbiegeregeln, die Einrichtung von unechten Einbahnstraßen, die Sperrung für privaten Autoverkehr sowie verschiedene Kombinationen dieser Möglichkeiten geprüft und insgesamt 16 Pläne erstellt.

Auf Grundlage dieser Untersuchungen sowie einer Bewertung nach folgenden Kriterien:

  • Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Rüttenscheider Straße
  • Verbesserung der Bedingungen für Rad- und Fußverkehr
  • Auswirkungen auf angrenzende Wohngebiete

hat die Stadtverwaltung empfohlen, eine kombinierte Variante aus zwei der entwickelten Pläne umzusetzen, um möglichst viele Interessen und Anforderungen zu bedenken.

Hierbei wurde besonders folgende Aspekte berücksichtigt:

  • die Erhöhung der Sicherheit (insbesondere des Radverkehrs)
  • die Reduzierung des Durchfahrtsverkehrs
  • die Erreichbarkeit der Gastronomie und des Einzelhandels
  • die Verbesserung der Anliefersituation für Gewerbetreibende
  • die Optimierung der Stellplatzsituation und der Parkmöglichkeiten

Die Umsetzung der bevorzugten Variante wurde durch den Rat am 29.11.2023 beschlossen.

Bürgerbeteiligung

Im November 2019 und Januar 2020 gab es eine große öffentliche Beteiligung, bei der verschiedene Interessensverbände sowie zwei interfraktionelle Arbeitskreise über die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße beraten haben. Im Februar 2020 wurden den Bürgerinnen*Bürgern in einer Informationsveranstaltung die Umsetzungsmöglichkeiten und Maßnahmen ausführlich durch das Planungsbüro vorgestellt. Aufgrund der Beteiligung ergaben sich wesentliche Anpassungen bei den Planungen zur Fahrradstraße. So sollte zum Beispiel die aktuelle Fahrbahn erhalten bleiben und die Fahrradstraße ab der Kreuzung Baumstraße in Richtung Süden geführt werden. Die durch das Planungsbüro entwickelten Pläne wurden in einer Informationsveranstaltung am 3. November 2023 den Bürgerinnen*Bürgern und Gewerbetreibenden vorgestellt. Hierzu hatte die Stadtverwaltung 3.500 Einladungsschreiben im Umfeld der Rüttenscheider Straße verteilt.

Im Mai 2024 wurden die durch das Planungsbüro erarbeiteten Maßnahmenansätze für die Rüttenscheider Straße in einem Logistik Workshop den Einzelhändlerinnen*Einzelhändlern sowie Gastronominnen*Gastronomen vorgestellt. Dies geschah auf der Grundlage vorheriger Befragungen von Einzelhändlern im Umkreis der Rüttenscheider Straße. Die von den Gewerbetreibenden gemachten Vorschläge werden nun vom Planungsbüro in die weitere Planung aufgenommen.

Hintergrund

Die Rüttenscheider Straße wurde 2020 nach einem gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe in eine Fahrradstraße umgewandelt. Da Radfahrer Vorrang haben, es aber gleichzeitig viel Autoverkehr durch Parkplatzsuche und Lieferverkehr gibt, kam es in der Vergangenheit oft zu Verkehrsstaus. Der Rat der Stadt Essen beauftragte im Februar 2022 das Planungsbüro Planersocietät Dortmund, um den Verkehr auf der Rüttenscheider Straße mit Blick auf die Funktion einer Fahrradstraße zu verbessern.

Generelle Planung (Verkehrsentwicklungsplanung, Nahverkehrsplanung, Bewohnerparkregelung)

Herr Wagener, Christian

 

Generelle Planung (Verkehrsentwicklungsplanung, Nahverkehrsplanung, Bewohnerparkregelung)

Herr Wagener, Christian
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