Bekämpfung der Schwarzarbeit

Geringfügige Beschäftigung (Mini-Job)

Beschäftigungsverhältnisse, für die nicht mehr als 400 EURO im Monat gezahlt werden, oder bei denen innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Tage oder zwei zusammenhängende Monate gearbeitet wird, unterliegen nicht den allgemeinen Regeln für Arbeitsverhältnisse.

Sie müssen aber bei einer zentralen Erfassungsstelle, zur Zeit die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft, gemeldet werden.

Zu diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gehören in der Regel auch Tätigkeiten in Haushalten, beispielsweise eine Haushaltshilfe/Putzfrau.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

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