Bekämpfung der Schwarzarbeit

Leistungsmissbrauch

Leistungsmissbrauch im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist der Bezug beispielsweise von Leistungen der Agentur für Arbeit oder eines Job-Centers (Arbeitslosengeld I oder II) oder der Grundsicherung durch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslöhne der Stelle, von der sie eine Unterstützung erhalten, nicht mitteilen, und demzufolge ungerechtfertigt zu viel öffentliche Leistungen erhalten.

Jeder Fall eines Einkommens neben dem Bezug von öffentlichen Leistungen muss folglich der Zahlstelle dieser Leistung unverzüglich mitgeteilt werden, damit nicht möglicherweise ein Fall von Schwarzarbeit entsteht.

Leistungsmissbrauch kann aber auch dann vorliegen, wenn beispielsweise zur Verschleierung einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber geschiedenen Ehegatten oder Kindern ein Arbeitsverhältnis ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den Finanz- und Sozialbehörden eingegangen wird.

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