Bekämpfung der Schwarzarbeit

Unrechtmäßige Gewerbeausübung

Wer eine Tätigkeit im festen aber auch im ambulanten Gewerbe (Reisegewerbe) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt  bzw. ohne eine Reisegewerbekarte tätig ist, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbußen belegt werden.

Auch ein solches Verhalten ist der Schattenwirtschaft zuzurechnen und verursacht Schäden und Kosten für die Allgemeinheit. Ohne ordnungsgemäße Gewerbeerfassung werden Steuern und eventuell auch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.

Eine gewerbliche Tätigkeit ohne Erfassung kann dazu führen, dass dem Täter die Zuverlässigkeit so weit verloren geht, dass er nie mehr wieder ein Gewerbe legal ausüben darf.

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