Glückspiele

verbotene Spiele

Glückspiele, das heißt organisierte Spiele, deren Ausgang nicht oder nur zu einem kleinen Teil vom Geschick des Spielers abhängt, und für die ein Spieleinsatz erhoben wird, sind in Deutschland grundsätzlich verboten, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Typische Spiele sind:

Poker, 17 und 4, Black Jack, aber auch RouletteBaccarat oder Bingo.

Die Veranstaltung von und die Teilnahme an nicht erlaubten Glückspielen sind unter Strafe gestellt. Sichergestellte Spieleinsätze werden auf jeden Fall eingezogen.

Zulässige Spiele

Nicht zu den verbotenen Glückspielen zählen anerkannte Spiele gegen Einsatz (beispielsweise Skat oder Doppelkopf), weil hierbei das Glückselement hinter dem spielerischen Können der Teilnehmer zurück steht. Ebenso können an sich verbotene Spiele veranstaltet werden, wenn seitens der Spieler kein Einsatz erfolgt (Vorsicht vor versteckten Einsätzen, Beispiel: überhöhte Eintrittsgelder).

Pokerturniere

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Veranstaltung von Pokerturnieren möglich.

Weitere Informationen können Sie dem nebenstehend herunter zu ladenden Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.

Ein solches Turnier muss dem Ordnungsamt rechtzeitig angezeigt werden. Die Anzeige können Sie per E-Mail erstatten.

strafrechtliche Aspekte

Auskünfte gibt das

Polizeipräsidium Essen
Kriminalkommissariat 33
Büscherstr. 2 - 6
45131 Essen

Tel. +49 (0)201 829 0

Fax +49 (0)201 829 5339.

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