Hundegebell

Nach § 12 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Diese Vorschrift verbietet nicht schlechthin eine mit Immissionen verbundene Tierhaltung, sondern gebietet, dass der Tierhalter alles zu tun hat, um Immissionen zu vermeiden. Gerade bei Hunden kann von ihm erwartet werden, dass er seinen Hund so erzieht, unterbringt oder beaufsichtigt, dass andere Personen nicht mehr als nur geringfügig belästigt werden.

In Anlehnung an die Rechtsprechung in Zivilstreitigkeiten liegt eine mehr als geringfügige Belästigung für das Ordnungsamt vor, wenn der Hund am Tag insgesamt länger als 30 Minuten oder länger als 10 Minuten ununterbrochen bellt. Wenn das der Fall ist und der Hundehalter sich in einem Gespräch nicht einsichtig zeigt, können Sie schriftlich Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. In der Anzeige müssen die Zeiten der Störungen aufgeführt und Zeugen benannt werden.

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

© 2024 Stadt Essen