Sehtest

Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind bestimmte Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen.

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A 1, B, BE, M, S, L oder T benötigen Sie lediglich den Nachweis über einen bestandenen Sehtest. Dieser kann bei allen amtlich anerkannten Sehteststellen durchgeführt werden. Dies sind Augenoptiker, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamtes, Ärzte mit der Bezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin sowie amtlich anerkannte private Sehteststellen. Wurde der Sehtest nicht bestanden, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Statt der Sehtestbescheinigung kann auch eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (siehe unten) oder ein Zeugnis über eine augenärztliche Untersuchung vorgelegt werden.

Wollen Sie eine Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1 E oder eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung beantragen, ist die Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen Arzt mit der Bezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebmedizin erforderlich.

Über die Untersuchung wird ein augenärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt. Sehtestbescheinigung, ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

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