Ladenöffnungszeiten (Ladenschluss)

Generelle Öffnungszeit

Einzelhandelsgeschäfte (Verkaufsstellen) dürfen montags bis samstags ganztägig, also von Montag 00.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr geöffnet sein. Die Ladenöffnungszeiten gelten auch für den Straßenverkauf (Reisegewerbe).

Öffnungsverbote

An allen Sonn- und Feiertagen sind Einzelhandelsgeschäfte geschlossen zu halten, sofern nicht eine Ausnahmeregelung besteht.

Für den 1. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag gibt es keine Ausnahmeregelung.

Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage

Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen

  • Blumen und Pflanzen,
  • Zeitungen und Zeitschriften oder
  • Back- und Konditorwaren

besteht, dürfen an Sonn- und Feiertagen fünf Stunden geöffnet sein.

Die vom Inhaber selbst festzulegenden Öffnungszeiten sind in einem gut sichtbaren Aushang bekanntzumachen.

2. Heiligabend (24. Dezember)

Sofern der 24. Dezember auf einen Werktag fällt (montags bis samstags), dürfen Verkaufsstellen bis 14.00 Uhr geöffnet sein.

Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen

  • Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbieten,
  • Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen

In der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet sein.

3. verkaufsoffene Sonntage

Für Betriebe mit anderen als in 1. und 2. genannten Warengruppen gibt es keine Möglichkeit, eine einzelne Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverkaufsverbot zu erhalten.

Stadtteilbezogen werden aber vom Rat der Stadt jedes Jahr zusätzlich verkaufsoffene Sonntage frei gegeben. An diesen Sonntagen dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte innerhalb einer festgelegten Zeit geöffnet bleiben, die im jeweiligen Geltungsbereich liegen. Über die örtlichen Werbegemeinschaften und Stadtteilvereine können hierzu bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres Terminvorschläge für das kommende Jahr eingereicht werden. Die erlaubten Zeiten und Bereiche werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Gewerbeuntersagungen, Maklerwesen (Nachnamen A - K), Privatkliniken

Fax
+49 201 88-32242

Frau Abraham

Maklergewerbe, allgemeine Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeuntersagungen L -Z, Handwerksrecht A- Z, Bekämpfung Schwarzarbeit A- Z, Preisauszeichnung, Ladenöffnungszeiten, Festsetzung von Spezialmärkten und Messen, Erlaubnisse

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