Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 29. November 2012 das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)" verabschiedet. Mit der Novellierung des ersten Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2008 ist eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen eingetreten.
Ziel des Gesetzes ist der wirksame Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen in der Öffentlichkeit. Dabei sind gesundheitlich anfällige Personengruppen wie Kinder, Jugendliche oder chronisch kranke Menschen besonders zu schützen.
Mit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes NRW zum 01.05.2013 gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein striktes Rauchverbot.
Dieses Rauchverbot differenziert im Übrigen nicht hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen. Entsprechend gilt nicht nur der Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren als Rauchen im Sinne der gesetzlichen Regelung, sondern auch elektrische Zigaretten, Shisha-Pfeifen oder Kräuterzigaretten werden erfasst. Diese Produkte dürfen in Bereichen, in denen der gesetzliche Nichtraucherschutz besteht, ebenfalls nicht konsumiert werden.
Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen des Rauchverbots?