Schützen- und Stadtteilfeste

Schützenfeste finden in einigen Stadtteilen in Abständen von zwei bis drei Jahren statt. Ebenso haben sich in einigen Stadtteilen eigene Feste etabliert, die auch über den Stadtteil hinaus Bedeutung gewonnen haben.

Diese Feste dienen der örtlichen Brauchtumspflege und beruhen oftmals auf langen Traditionen. Aus diesem Grund wird für diese Feste ein ausreichendes öffentliches Interesse an ihrer Durchführung unterstellt.

Es werden daher an Wochenenden Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Musikdarbietungen über 22.00 Uhr hinaus (Einschränkung der Nachtruhe) gewährt. Die Ausnahmegenehmigungen haben unterschiedlichen Inhalt, so dass Störungen für Betriebsanwohner auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.

Neben einer Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des Immissionsschutzes wird eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigt (Gestattung).

Sofern für die Veranstaltung öffentliche Fläche in Anspruch genommen wird, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrs- und Baustellenmanagement erforderlich.

Festsetzung von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen, allgemeine Marktfragen (freie Märkte), Genehmigung von Straßen- und Stadtteilfesten

Herr Tondo

Festsetzung von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen, allgemeine Marktfragen (freie Märkte), Genehmigung von Straßen- und Stadtteilfesten

Herr Tondo
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