Um Pflege und Instandsetzung von Spielgerätschaften auf öffentlichen Spielplätzen kümmert sich ausschließlich die Grünflächenverwaltung.
Zu Spielautomaten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen Aufstellorten finden Sie Informationen
- für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten unter dem Stichwort Geldspielgeräte,
- für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten unter dem Stichwort Unterhaltungsspielgeräte,
- für Manipulationen an Spielgeräten unter dem Stichwort Glückspiele.
Über die Steuerpflichten von Spielapparaten informiert Sie das Stadtsteueramt.