Spieltische

Spieltische oder andere Spiele nach § 33 d Gewerbeordnung sind Abarten der in Spielbanken aufgestellten Gerätschaften (Roulette, Baccarat, etc.).Es handelt sich aber trotz der Ähnlichkeiten um Geschicklichkeitsspiele, da die Spieler gute Chancen haben, den Spielausgang vorherzusagen.

Sie dürfen nur betrieben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt des

Bundeskriminalamt Wiesbaden
Postfach 18 20
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 55 - 0
Fax: +49 (0)611 55 - 12141
E-Mail: info@bka.de

Ihre Aufstellung ist nur in Spielhallen und Spielcasinos nach entsprechender Erlaubniserteilung zulässig. Diese Erlaubnisse können formlos beantragt werden. Die Antragsprüfung ist gebührenpflichtig.

Verwaltungsgebühren

Für die Bearbeitung eines Erlaubnisantrages werden Verwaltungsgebühren in einer Spanne von 100 EURO bis 650 EURO erhoben.

Diskotheken, Bars, Stripteasebetriebe (im ganzen Stadtgebiet)

Fax
+49 201 88-32242

Herr Lierse
Herr Wiegmann

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