Straßenmusik in Essen

Straßenmusiker gehören heute als belebendes Element zum Bild einer jeden Stadt und sind auch in Essen herzlich willkommen. Sie benötigen für ihre Darbietungen in den Fußgängerzonen oder auf öffentlichen Plätzen keine ausdrückliche Erlaubnis, sondern sie werden geduldet (im rechtlichen Sinne), wenn

  • keine Verstärkeranlagen benutzt werden und
  • alle 30 Minuten ein Standortwechsel von mindestens 150 m vorgenommen wird.

Im Rahmen dieser Duldung dürfen Tonträger oder andere Sachen nicht verkauft werden.

Sollte es zu Beeinträchtigungen durch Straßenmusiker kommen, können Anlieger unter den genannten Telefonnummern das Ordnungsamt anrufen oder auch unmittelbar die Einsatzleitstelle des gemeinsamen Streifendienstes Ordnungsamt/Polizei verständigen, die montags bis freitags bis 22.00 Uhr und am Samstag bis 17.30 Uhr erreichbar ist.

 

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

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