Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss oder mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 0,5 Promille bis zu 1,09 Promille stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße und Fahrverbot belegt. Die Fahrerlaubnis wird zwar nicht entzogen; der Führerschein muss aber für die Zeitdauer eines Fahrverbotes abgegeben werden.
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