Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Bußgeldrecht

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss oder mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 0,5 Promille bis zu 1,09 Promille stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße und Fahrverbot belegt. Die Fahrerlaubnis wird zwar nicht entzogen; der Führerschein muss aber für die Zeitdauer eines Fahrverbotes abgegeben werden.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die im Kontakt angegebene Sachbearbeitung.

Strafrecht

Das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 1,09 Promille ist dagegen eine Straftat und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe durch die Strafgerichte geahndet. Zumeist wird die Fahrerlaubnis entzogen; der Führerschein muss dauerhaft abgegeben werden.

Jeder Fall wird nach seinen besonderen Umständen beurteilt. Daher kann es auch bei einem Blutalkoholspiegel unter 1,09 Promille bereits zu einem Strafverfahren und einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Kosten

Neben der Geldbuße fallen auch noch angepasst an deren Höhe Gebühren und Auslagen an, die zusammen mit der Geldbuße erhoben werden.

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