Fahrtenbuch

Was ist ein Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch dokumentiert, welche Person an einem bestimmten Datum zu einer bestimmten Uhrzeit ein Kfz geführt hat.

Als Ergänzung der Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge soll die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, sicherstellen, dass Fahrzeugführer*innen, die Verkehrsverstöße begehen, schnell und ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können, das heißt, dass künftig der*die Täter*in einer, mit einem bestimmten Kraftfahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit, im Hinblick auf die kurze Verjährung der Verkehrsverstöße, rechtzeitig ermittelt werden kann.

Die Führung eines Fahrtenbuchs kann gegenüber dem Fahrzeughalter*in für ein oder auch mehrere auf ihn zugelassene oder auch künftig zuzulassende Fahrzeuge für die Dauer von 6 bis 18 Monaten, je nach Schwere des Verkehrverstoßes, angeordnet werden.

Warum wird die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt?

Insbesondere in den Fällen, in denen häufig wechselnde Personen ein Kfz führen, ist es wegen der Folgen (Festsetzung von Geldbußen und Fahrverboten) nicht zuletzt auch im Interesse des Halters des Kfz, dass der tatsächliche Fahrer ermittelt werden kann.

Mit der Rechtskraft von Bußgeldbescheiden werden im Verkehrszentralregister in Flensburg sogenannte Punkte registriert. Aufgrund der daraus resultierenden weiteren Maßnahmen ist es notwendig, dass letztlich die Fahrer*innen, die Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, zur Verantwortung gezogen werden.

Deshalb kann die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, auch dann ausgesprochen werden, wenn der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß einfach nur geschwiegen hat, ohne nach seinen Möglichkeiten an den Ermittlungen mitzuwirken. Selbst ein etwaiges Aussageverweigerungsrecht steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.

Kosten

Unabhängig von der ursprünglichen Geldbuße ist für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches einschließlich der Prüfung und Eintragung eine Gebühr zwischen 21,50 EURO und 93,10 EURO zu zahlen.

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