Das Fahrtenbuch dokumentiert, welche Person an einem bestimmten Datum zu einer bestimmten Uhrzeit ein Kfz geführt hat.
Als Ergänzung der Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge soll die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, sicherstellen, dass Fahrzeugführer*innen, die Verkehrsverstöße begehen, schnell und ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können, das heißt, dass künftig der*die Täter*in einer, mit einem bestimmten Kraftfahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit, im Hinblick auf die kurze Verjährung der Verkehrsverstöße, rechtzeitig ermittelt werden kann.
Die Führung eines Fahrtenbuchs kann gegenüber dem Fahrzeughalter*in für ein oder auch mehrere auf ihn zugelassene oder auch künftig zuzulassende Fahrzeuge für die Dauer von 6 bis 18 Monaten, je nach Schwere des Verkehrverstoßes, angeordnet werden.