Förderung von E-Mobilität

Der Rat der Stadt Essen hat am 29. Mai 2019 ein neues Parkraum­bewirtschaftungs­konzept beschlossen, welches unter anderem die Förderung von E-Mobilität beinhaltet. Diese Förderung kann in drei Teilbereiche zusammengefasst werden.

Parkplätze mit Elektroladesäulen

An den Parkplätzen mit entsprechender Infrastruktur zum Laden von E-Fahrzeugen, beträgt die maximale Parkdauer während des Ladens tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr längstens 4 Stunden. Um eine entsprechende Verfügbarkeit für alle Parkberechtigten zu ermöglichen, sind das Auslegen einer Parkscheibe und die Einhaltung der Höchstparkdauer vorgeschrieben.

Kenntlich gemacht wird diese neue Regelung durch die Zusatzbeschilderung "während des Ladevorgangs" (Zusatzzeichen 1053-54), die erst kürzlich in die Straßenverkehrs-Ordnung (StTVO) aufgenommen wurde.

Zur Förderung der Elektromobilität erhebt die Stadt Essen an Parkplätzen mit Elektroladesäulen keine Parkgebühren.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026. Änderungen vorbehalten.

Öffentlich bewirtschaftete Parkplätze der Stadt Essen

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder E-Plakette können nicht mehr auf allen öffentlich bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Essen gebührenfrei Diese Regelung endete zum 31.12.2022 Fortan müssen auch Gebühren gemäß der Gebührenordnung entrichtet werden.

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