Der Rat der Stadt Essen hat am 29.5.2019 ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen, welches unter anderem die Förderung von E-Mobilität beinhaltet. Diese Förderung kann in drei Teilbereiche zusammengefasst werden.
Der Rat der Stadt Essen hat am 29.5.2019 ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen, welches unter anderem die Förderung von E-Mobilität beinhaltet. Diese Förderung kann in drei Teilbereiche zusammengefasst werden.
An den Parkplätzen mit entsprechender Infrastruktur zum Laden von E-Fahrzeugen, beträgt die maximale Parkdauer tagsüber in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr längstens 4 Stunden. Um eine entsprechende Verfügbarkeit für alle Parkberechtigten zu ermöglichen, sind das Auslegen einer Parkscheibe und die Einhaltung der Höchstparkdauer vorgeschrieben.
Zur Förderung der Elektromobilität erhebt die Stadt Essen an Parkplätzen mit Elektroladesäulen keine Parkgebühren.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2026. Änderungen vorbehalten.
Derzeitig können Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder E-Plakette auch auf allen öffentlich be-wirtschafteten Parkplätzen der Stadt Essen gebührenfrei (während der Bewirtschaftungszeit unter Beachtung der Höchstparkdauer) parken. Hierzu ist zur Überprüfung der Ankunftszeit die Parkscheibe auszulegen. Die Angabe der Höchstparkdauer ist an den entsprechenden Parkscheinautomaten ersichtlich.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2022.
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass diese von Automat zu Automat variieren kann (90 / 120 / 240 Minuten) und somit seitens des Fahrzeugführers zu überprüfen ist.
Genauere Informationen finden Sie diesbezüglich auch (in Form eines Aufklebers) an den städtischen Parkscheinautomaten.