Verkehrsüberwachung

Beleidigungen und Tätlichkeiten

Vielleicht haben auch Sie bereits einmal ein "Knöllchen" bekommen oder sind "geblitzt" worden, fühlten sich damit ungerecht behandelt und haben sich sehr darüber geärgert. In solchen Fällen haben Sie immer die Möglichkeit, sich im Anhörungsverfahren sachlich zum Vorwurf zu äußern und den Vorgang durch die Sachbearbeitung prüfen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass die Verwarnung zu Unrecht erteilt worden ist, wird das Verfahren selbstverständlich eingestellt.

 

Die  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich stets um einen sachlichen und zuvorkommenden Umgangston, der allerdings - das bringt die Besonderheit der Arbeit mit sich - auch einmal bestimmt ausfallen kann. Es wäre wünschenswert, wenn sich die jeweiligen Gesprächspartner auch immer sachlich äußerten bzw. angemessen verhielten. Dies ist zwar in der überwältigenden Mehrzahl der Fall, dennoch gibt es gelegentlich Fälle von Aggressionen seitens ertappter Verkehrssünder. Die Bandbreite reicht von Beleidigungen über Bedrohungen bis hin zu handgreiflichen Tätlichkeiten.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den erwähnten Übergriffen um Straftaten handelt, die durch das Ordnungsamt konsequent zur Anzeige gebracht werden. Je nach Schwere der Tat werden diese Vergehen regelmäßig mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Daher gilt: Sollten auch Sie sich einmal ungerecht behandelt fühlen, so äußern Sie Ihre Kritik bitte sachlich.

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